Die EGROH unterstützt Sie bei der Durchführung der Aufgaben nach der DS-GVO
Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), gibt es Anforderungen zum Datenschutz und Datenschutzbeauftragten, die von den Unternehmen im Gesundheitswesen zu erfüllen sind.
Die DS-GVO und das BDSG -neu- stellen besondere Anforderungen an Unternehmen, die sensible personenbezogene Daten, wie Gesundheitsdaten, verarbeiten: Insbesondere bietet die EGROH-Service GmbH Ihnen die Möglichkeit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
EGROH-Service GmbH bietet Ihnen die Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten an
Um die nicht unerheblichen Aufwendungen, die mit der Bestellung eines betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz verbunden sind, zu verringern, bietet die EGROH-Service GmbH Ihnen die Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten an. Das bedeutet, mit möglichst geringem Eigenaufwand erhalten Sie Rechtssicherheit, was den Datenschutz anbelangt.